Die Baseball­schläger­jahre in Rheinland-Pfalz

Eine Einführung in Geschichte, Dynamik und gesellschaftlichen Kontext rechter Gewalt in den frühen 1990er-Jahren

Autor: Andreas Borsch, M.A.
Andreas Borsch, ist Historiker und arbeitet zur Zeit an seiner Dissertation zum Thema „Organisationsgeschichte der Gestapo Trier“. Er ist Gründungsmitglied der Initiative Interdisziplinäre Antisemitismusforschung (IIA) an der Uni Trier.

Der Weg zu den „Baseball­schläger­jahren“ (in RLP)

Soziale Umbrüche im vereinigten Deutschland der 1990er Jahre

Rechte Akteure und rechte Gewalt in Rheinland-Pfalz

Drei rechte Morde in Rheinland-Pfalz (1990–1992)

Rechte Gewalt in RLP: 1984–1993

Reorganisation und Professionalisierung (1994–2000)

Betroffenenperspektiven und das Muster der Entpolitisierung

Selbstschutz und die Bedeutung der Betroffenenperspektiven

Der lange Kampf um ein würdiges Eingedenken

Das Echo der Baseballschlägerjahre

Der Begriff „Baseballschlägerjahre“ hat sich nicht durch wissenschaftliche Debatten durchgesetzt, sondern durch Erinnerungen. Er ist eine rückblickende Benennung eines Gefühlszustands, eines Klimas, einer gesellschaftlichen Atmosphäre. Wer die frühen 1990er-Jahre erlebt hat, erinnert eine Zeit, in der rechte Gewalt vielerorts so präsent war, dass sie zum Alltag gehörte – sichtbar, spürbar, oft ungehindert. Meist wird dabei an die spektakulären Ereignisse gedacht: die Ausschreitungen von Hoyerswerda (1991), die pogromartigen Szenen von Rostock-Lichtenhagen (1992), die Brandanschläge von Mölln (1992) und Solingen (1993). Doch die Baseballschlägerjahre erstreckten sich über die gesamte Bundesrepublik. Sie fanden auch in Rheinland-Pfalz statt. Und auch hier prägten sie Biografien, Orte, Jugendkulturen und das Verhältnis zwischen Minderheiten und Mehrheitsgesellschaft. Um zu verstehen, wie es dazu kam, ist ein Blick in die Entstehungsbedingungen dieser Zeit notwendig.

Die eskalierende rechte Gewalt in den frühen 1990er-Jahre hat mehrere Ursachen. Wichtig in diesem Kontext sind vor allem das Fortwirken reaktionärer Logiken in staatlichen Verwaltungen sowohl in BRD als auch in DDR, die Ausblendung von Alltagsrassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen, der Entstehung neonazistischer Strukturen in der DDR sowie die Veränderung der rechten Szene in den 70er- und 80er-Jahren in der BRD.

Ein zentraler Faktor ist die personelle und institutionelle Kontinuität staatlicher Verwaltungen nach 1945. Zwar prägte das Selbstverständnis der Bundesrepublik offiziell eine klare Abgrenzung vom Nationalsozialismus, doch historisch zeigt sich ein anderes Bild: Polizei, Justiz und Verwaltung waren in den ersten Jahrzehnten von ehemaligem NS-Personal geprägt. Entscheidend war neben der Biografie einzelner Beamter besonders die institutionelle Kultur, die fortbestand: ein autoritärer Habitus, ein starres Ordnungsverständnis, hierarchische Bürokratielogiken und insbesondere ein tief verankerter Antikommunismus. Dieser Antikommunismus fungierte als zentrales Wahrnehmungsraster – linke Akteur:innen galten als gefährlich und beobachtungswürdig, während rechte Gruppen oft als unpolitische Randerscheinungen betrachtet wurden. Diese institutionelle Kontinuität, die über das Ende des nationalsozialistischen Deutschlands hinaus im behördlichen Gedächtnis fortwirkte, lässt sich bis zur Entstehung kommunaler Verwaltungsstrukturen und (politischer) Polizeiapparate im 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Darüber hinaus spielte der Kalte Krieg eine zentrale Rolle: In diesem Kontext erfuhr die Bundesrepublik Deutschland eine klare Westbindung und positionierte sich im Gegensatz zum kommunistischen Machtbereich der Sowjetunion. Die staatliche Ausblendung rechter Gewalt ist folglich nicht als Ausnahmephänomen der frühen 1990er-Jahre zu begreifen, sondern als Resultat langfristig wirksamer institutioneller Logiken und kultureller Hegemonien, die Betroffenenperspektiven systematisch ausblendeten und rechte Gewalt aus dem politischen Deutungsrahmen verdrängten.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass rechte Gewalt in den 1970er- und 1980er-Jahren sowohl in der BRD als auch in der DDR systematisch unterschätzt wurde. Neonazistische Kleingruppen, rechtsterroristische Zellen wie die „Deutschen Aktionsgruppen“, aber auch wachsende Skinhead- und Hooliganmilieus agierten in einem Umfeld, in dem sie selten als politisch relevante Gefahr wahrgenommen wurden. Diese Gefahr wandelte sich in den 1980er-Jahren grundlegend. Aus klar organisierten rechtsterroristischen Gruppen entwickelten sich in der BRD offene, durchlässige Netzwerke, in denen Neonazis, Skinheads und rechtsoffene Jugendliche zusammenkamen. Gewalt wurde alltäglicher, spontaner und brutaler; zugleich verschob sich die ideologische Mobilisierung von geschlossenen Kaderstrukturen hin zu jugendkulturellen Milieus. Während sich staatliche Sicherheitsapparate – geprägt durch die Erfahrungen mit der RAF – vorrangig auf linke Gewalt fokussierten, blieb rechte Gewalt innerhalb hegemonialer Sicherheitsdiskurse entweder unsichtbar oder wurde als unpolitisches Randphänomen entpolitisiert. Mit dem Regierungswechsel von 1982 verstärkte sich diese Entwicklung strukturell. Die konservative „Tendenzwende“ führte zu einer sicherheitspolitischen Rejustierung, in deren Folge staatliche Beobachtungs- und Präventionsstrukturen gegenüber der extremen Rechten systematisch abgebaut wurden, während linke Akteur:innen verstärkt in den Fokus gerieten. Defizite institutioneller Erinnerung, reaktionäre Beharrungskräfte und politisches Desinteresse verschränkten sich zu einem Deutungsrahmen, der rechte Gewalt langfristig marginalisierte.

Die rechte Gewalt der frühen 1990er-Jahre in Rheinland-Pfalz lässt sich überdies nur dann vollständig verstehen, wenn man die DDR als wichtigen Hintergrund mitdenkt. Zwar war Rheinland-Pfalz ein westdeutsches Bundesland und damit nicht direkt von der ostdeutschen politischen Sozialisation geprägt, doch die Dynamiken rechter Gewalt nach 1990 waren wesentlich durch gesamtdeutsche Verschiebungen beeinflusst, deren Ausgangspunkt auch in der DDR lag. Die dort jahrzehntelang unterdrückte Auseinandersetzung mit Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und neonazistischen Subkulturen schuf ein verborgenes Reservoir an Einstellungen und Praktiken, das nach dem Zusammenbruch des ostdeutschen Staates sichtbar wurde und gesamtgesellschaftlich Resonanz fand. Die DDR hatte rechte Ideologie weder beseitigt noch nachhaltig bearbeitet, sondern nur aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Gewalt gegen migrantische Vertragsarbeiter, Angriffe auf Punks und alternative Jugendliche sowie neonazistische Cliquen in den 1980er-Jahren wurden systematisch entpolitisiert, als „Rowdytum“ oder „negativ-dekadentes Verhalten“ bezeichnet und blieben ohne gesellschaftliche Debatte. Als 1990 der staatliche Deckel wegbrach, trafen vorhandene rassistische Milieus auf eine völlig neue Situation: einen legitimatorisch verunsicherten Staat, Polizeiapparate ohne Erfahrung im Umgang mit rechter Gewalt und eine mediale Aufmerksamkeit, die ostdeutsche Eskalationen bundesweit sicht- und anschlussfähig machte.

Diese Entwicklungen hatten direkten Einfluss auf westdeutsche Bundesländer wie Rheinland-Pfalz. Zum einen wirkte die ostdeutsche Gewaltwelle als politisch-medialer Verstärker: Die Bilder von Rostock, Eberswalde oder Hoyerswerda schufen einen gesamtdeutschen Resonanzraum, in dem rechte Gewalt als sichtbare Option gesellschaftlicher Konfliktbearbeitung erschien. Rechte Gruppen in RLP – etwa lokale Skinhead-Formationen, die FAP-nahen Strukturen in Koblenz, die „Wiking-Jugend“-Umfelder oder später militante Blood-&-Honour-Netzwerke – verstanden sich früh als Teil einer bundesweit erstarkenden Bewegung, die aus dem Osten erhebliche symbolische Energie bezog. Gerade Anfang der 1990er folgten rechte Akteur:innen in Rheinland-Pfalz eng dem Muster ostdeutscher Mobilisierung: Überfälle auf Migrant:innen, Anschläge auf Asylunterkünfte und Angriffe auf politische Gegner nahmen zu, getragen von einem subkulturellen Neonazismus, der sich zunehmend professionalisierte und regional vernetzte.

Damit lässt sich die Entwicklung rechter Gewalt in Rheinland-Pfalz nicht isoliert aus westdeutschen Rahmenbedingungen ableiten. Sie war Teil einer gesamtdeutschen Dynamik, in der der Zusammenbruch der DDR wie ein Katalysator wirkte. Ostdeutsche Gewaltmuster setzten ästhetische, ideologische und organisatorische Impulse, die westdeutsche Szenen – auch in RLP – aufgriffen und an lokale Gegebenheiten anpassten. Der Beginn der 1990er war deshalb in Rheinland-Pfalz nicht nur eine Phase des quantitativen Anstiegs rechter Gewalt, sondern eine qualitative Zäsur: Aus unverbundenen, politisch diffusen Gruppen der 1980er entstanden vernetzte, selbstbewusste und zunehmend militante Strukturen, deren Selbstverständnis ohne den ostdeutschen Kontext der „Baseballschlägerjahre“ kaum zu begreifen ist.

Diese langen Entwicklungslinien trafen in den späten 1980er-Jahren auf eine politisch und gesellschaftlich aufgeheizte Stimmung. Begriffe wie „Überfremdung“ und „Asylantenflut“ prägten die öffentliche Debatte bereits vor 1989. Der Historiker Ulrich Herbert bezeichnet diese Phase als eine Zeit des „doppelten Stresses“: Migration wurde zunehmend als gesellschaftliche Bedrohung wahrgenommen, gleichzeitig lösten Modernisierungs- und Strukturwandelprozesse soziale Verunsicherungen aus.[1] Die Wiedervereinigung verstärkte diese Dynamiken enorm. Millionen Ostdeutsche verloren über Nacht institutionelle Sicherheiten, berufliche Perspektiven und eingebettete Lebenswelten.

Die politische Debatte über Migration wirkte in dieser Zeit wie ein Brandbeschleuniger. Während rechte Gewalt eskalierte, stritten Parteien über eine Reform des Asylrechts. Der Bundestag diskutierte über Grundgesetzänderungen, und viele Politiker übernahmen Formulierungen, die zuvor nur aus rechtsextremen Kreisen bekannt waren. Die Vorstellung, die Gewalt sei eine Reaktion auf eine „Überforderung der Gesellschaft“, setzte sich in Teilen des politischen Mainstreams durch. Diese Deutung legitimierte Täter indirekt und stellte die Opfer ins Abseits. Auch in Rheinland-Pfalz wurde über Asylunterkünfte gestritten, demonstriert, mobilisiert – nicht selten begleiteten rechte Gruppen diese Debatten mit Einschüchterung.

Der Zusammenbruch der DDR erzeugte ein politisches und soziales Machtvakuum, das von der extremen Rechten gezielt genutzt wurde. Bereits vor der Wende existierten in Ostdeutschland organisierte neonazistische Strukturen, die in engem Austausch mit westdeutschen Kadern standen. Unmittelbar nach 1989 reisten Neonazis aus der Bundesrepublik in die neuen Bundesländer, um dort systematisch Organisationsstrukturen aufzubauen. Sie trafen auf viele orientierungslose und sozial marginalisierte Jugendliche, die in der Umbruchphase nach neuen Formen von Zugehörigkeit suchten. Westdeutsche Kader brachten ideologische Schulungen, organisatorisches Know-how und Propagandamaterial mit, während sich im Osten rasch wachsende Netzwerke herausbildeten. Zugleich bestanden im Westen wie eingeschränkt im Osten bereits etablierte Skinhead-, Hooligan- und Rechtsrockmilieus mit eigenen Gewalttraditionen. Die Wiedervereinigung wirkte damit als Katalysator, der ost- und westdeutsche Entwicklungen der extremen Rechten miteinander verschränkte.

So erscheinen die Baseballschlägerjahre nicht als plötzlicher Ausbruch, sondern als Kulminationspunkt jahrzehntelanger struktureller Entwicklungen: institutionelle Ausblendungen, konservative Politikverschiebungen, jugendkulturelle Radikalisierung, rassistische Mainstream-Debatten und staatliche Unterbewertung rechter Gewalt. Die Eskalationen der frühen 1990er-Jahre wuchsen auf einem Boden, der lange vorbereitet worden war – in Ostdeutschland ebenso wie in westdeutschen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz. Doch wie sah die Gewalt in Rheinland-Pfalz konkret aus und wer waren die Gewaltakteure?

Während die rassistischen Pogrome, damals wie heute, oft im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen, prägten in Rheinland-Pfalz in den 1980ern und 1990ern zahlreiche rechte Übergriffe, Anschläge und Bedrohungen das Leben der Betroffenen. Lokale Skinhead-Milieus schufen in vielen Gemeinden eine Atmosphäre alltäglicher Einschüchterung. Die Szene bestand aus kleinen, aber stabilen Gruppierungen, die sich in Kneipen, Jugendtreffs und privaten Räumen organisierten, Rechtsrock konsumierten und ein hohes Gewaltpotenzial entwickelten. Betroffene – Migrant:innen, Geflüchtete, Jüdinnen und Juden, Punks und alternative Jugendliche – berichteten übereinstimmend von regelmäßigen Angriffen, Bedrohungen und mangelndem Schutz durch Behörden.

Bereits Mitte der 1980er-Jahre formierten sich rechte Skinhead-Gruppen im ganzen Bundesland. Besonders in Koblenz, Ludwigshafen, Trier und der Vorderpfalz entstanden feste Cliquen, die immer wieder durch Gewalt gegen Alternative, Punks oder migrantische Jugendliche auffielen. Diese Gruppen bewegten sich an der Schnittstelle zwischen jugendkulturellem Skinhead-Stil und ideologisch gefestigtem Neonazismus. Sie nutzten Rechtsrock als identitätsstiftendes Medium, pflegten Kontakte zu bundesweiten Netzwerken und bestimmten in manchen Orten das nächtliche Straßenbild der späten 1980er und frühen 1990er.

Parallel dazu waren mehrere parteiförmig organisierte Akteure aktiv. Die NPD unterhielt durchgehend Landesstrukturen; in Teilen des Nordens und der Pfalz waren ihre Kreisverbände zwischen 1987 und 1994 besonders stabil. Auch die Republikaner (REP) hatten zwischen 1989 und 1993 nennenswerte Präsenz, getragen von kommunalen Mandatsträger:innen und rechtskonservativen Unterstützer:innen. Die Deutsche Volksunion (DVU) war seit 1988 organisatorisch vertreten, blieb jedoch stärker auf Wahlkämpfe beschränkt. Diese Parteien waren nicht die zentralen Akteure der Gewalt, boten aber ideologische Bezugspunkte und normalisierten rechte Positionen im öffentlichen Raum.

Neben diesen formellen Akteuren wirkten seit den späten 1980er-Jahren militante Neonazi-Gruppen, die teils bundesweit vernetzt waren. Die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) unterhielt ab 1988 Kontakte und Ableger im Land; auch die Nationalistische Front (NF) verfügte über Verbindungen, insbesondere in das militant auftretende Skinhead-Milieu, das sich für Kampfsport, Wehrsport und paramilitärische Inszenierungen interessierte. In der Szene wirkten zudem Kader wie Curt und Ursula Müller (Mainz-Gonsenheim) sowie Ernst Tag (Ludwigshafen), die offen antisemitische Schriften, NS-Propaganda und geschichtsrevisionistische Publikationen verbreiteten und damit ideologische Grundlagen legten.

Mit der deutschen Wiedervereinigung und der eskalierenden Asyldebatte veränderte sich das Ausmaß rechter Gewalt fundamental. Die Verbindung aus nationalistischer Aufladung, rassistischen Kampagnen und einer wachsenden Skinheadkultur führte dazu, dass rechte Gewalt ab 1990 offen, brutal und flächendeckend auftrat. Während offizielle Statistiken nur einen Bruchteil abbildeten, zeigt der Blick auf die konkreten Fälle, wie sehr Rechte in Rheinland-Pfalz Alltagsräume dominierten. Die frühen 1990er waren auch eine Zeit, in der Gewalt zum öffentlichen Kommunikationsmittel wurde. Die Gewaltakteure suchten die Kamera und inszenierten sich als Vollstrecker eines (imaginierten) Volkswillens. Jugendliche in Rheinland-Pfalz sahen diese Bilder ebenfalls: Rostock, Mölln, Solingen. Die Botschaft war: rechte Gewalt erzeugt Aufmerksamkeit und erzielt konkrete Ergebnisse, was zu Selbstwirksamkeitserfahrungen der rechten Gewaltakteure führte. Diese Dynamik wirkte tief in die Sozialräume von RLP hinein. Hierbei muss mitgedacht werden, dass rechte Jugendszenen durch Männlichkeitsideale geprägt waren, in denen Gewalt Zugehörigkeit, Status und Identität stiftete. Diese Muster trafen besonders in ländlichen Räumen RLPs auf Resonanz, wo institutionelle Präsenz schwach war.

Die Mordfälle von Nihad Yusufoğlu, Dieter Klaus Klein und Frank Bönisch markieren zentrale, lange verdrängte Punkte dieser Gewaltgeschichte. Alle drei Taten wurden von nahezu identischen Täterprofilen begangen: junge, männliche Skinheads, fest eingebunden in lokale Cliquen, radikalisiert durch Musik, Alkohol und gruppendynamische Situationen.

Am 28. Dezember 1990 eskalierte in der Westerwälder Kleinstadt Hachenburg der seit Wochen andauernde Terror von Skinheads gegen die kurdische Familie Yusufoğlu tödlich. Der 17-jährige Nihad Yusufoğlu wurde von dem damals 18-jährigen Neonazi-Skinhead Alexander T. durch einen gezielten Messerstich tödlich verletzt. Die Klinge durchdrang die Herzwand; Nihad schleppte sich noch bis in die Nähe des Hauses seiner Familie, brach dort zusammen und starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

Der Mord war der Höhepunkt einer kontinuierlichen rechten Bedrohung. Seit Wochen waren Steine gegen das Haus der Familie geworfen worden, Familienmitglieder wurden beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen, Kinder verprügelt. Neonazis nutzten ein nahegelegenes Parkhaus als Treffpunkt und machten die Familie systematisch zum Ziel rassistischer Einschüchterung. Der Mord stellt damit keinen isolierten Gewaltausbruch dar, sondern den Endpunkt eines offenen, alltäglichen rechten Terrors.

Unmittelbar nach der Tat kam es zu öffentlichen Bekundungen der Betroffenheit. Rund 3.000 Menschen beteiligten sich an einer Trauerdemonstration in Hachenburg. Der Bürgermeister erklärte, die Stadt habe „allen Grund, sich aufs tiefste zu schämen“, und räumte ein, dass Widerstand gegen Ausländerfeindlichkeit „früher und massiver“ hätte erfolgen müssen. Diese Einsicht blieb jedoch folgenlos. Die Familie Yusufoğlu verließ Hachenburg wenig später – nicht aus eigenem Entschluss, sondern nachdem ihr nahegelegt worden war, „zur eigenen Sicherheit“ wegzuziehen. Unterstützung wich faktisch der Verdrängung der Betroffenen.

Als der Prozess gegen den Täter im Februar 1992 begann, zeigte sich eine deutliche juristische Entpolitisierung der Tat. Die Staatsanwaltschaft klagte wegen Totschlags an, ohne einen rassistischen Hintergrund anzuerkennen. Zwar war bekannt, dass der Täter zum Umfeld der rechtsextremen Gruppierung „Taunusfront“ gehörte, zeitweise selbst Mitglied war und nach der Tat mit seiner Rolle als Aktivist prahlte. Dennoch reduzierte die Anklage sein Handeln auf „Saufen und Rumhängen“ und konstruierte eine angebliche Vorgeschichte persönlicher „Reibereien“.

Diese Darstellung widersprach selbst den Aussagen aus dem Täterumfeld. Einer der Skinheads erklärte gegenüber der Polizei offen: „Wir wollten die plattmachen“ – auf Nachfrage konkretisiert als „kaputtschlagen“. Dennoch wurde der politische Charakter der Tat systematisch ausgeblendet. Weder mögliche Absprachen mit anderen Neonazis noch überregionale Kontakte des Täters wurden ernsthaft verfolgt, obwohl dieser an rechten Aufmärschen teilgenommen und Verbindungen zu gewaltbereiten Skinheads aus anderen Bundesländern unterhalten hatte.

Der Anwalt der Familie kritisierte diese Strategie scharf. Ziel sei es, politische Motive aus dem Verfahren herauszuhalten und die Tat als Handlung eines fehlgeleiteten Einzeltäters darzustellen. Seine Einschätzung brachte die strukturelle Dimension des Falls auf den Punkt: Wäre Nihad nicht Kurde und der Täter kein Rechtsradikaler gewesen, wäre Nihad noch am Leben.

Auch das staatliche Handeln im unmittelbaren Tatkontext wirft Fragen auf. Die Polizei traf erst rund eine halbe Stunde nach dem Notruf der kurdischen Familie ein – nachdem deutsche Nachbarn die Beamten verständigt hatten. Für antifaschistische Initiativen gehörte diese verzögerte Reaktion ebenso zum gesellschaftlichen Gesamtbild wie die spätere juristische Relativierung.

Der Mord an Nihad Yusufoğlu steht damit exemplarisch für ein zentrales Muster rechter Gewalt in den frühen 1990er-Jahren: eine Eskalation aus offenem Alltagsrassismus, organisierter neonazistischer Präsenz und sozialer Duldung, gefolgt von juristischer Entpolitisierung und der faktischen Isolation der Betroffenen. Anerkennung blieb fragmentarisch, Solidarität kurzlebig – während Täter und ihr Umfeld von einer strukturellen Verharmlosung profitierten.

In der Nacht zum 1. August 1992 wurde der 49-jährige Dieter Klaus Klein im Kurpark von Bad Breisig von zwei Neonazis ermordet. Klein war zu diesem Zeitpunkt wohnungslos und schlief auf einer Bank an der Brunnenanlage, als ihn das lärmende Auftreten der Täter weckte. Die beiden 17-jährigen Neonazis zogen durch den Park und brüllten rechtsextreme Parolen wie „Sieg Heil“.

Dieter Klaus Klein widersprach diesem Nazigezeter. Er bewies Zivilcourage – und wurde dafür brutal angegriffen. Die Täter schlugen und traten auf ihn ein, misshandelten ihn schwer und ließen ihn zunächst liegen. Später kehrten sie erneut an den Tatort zurück und stachen über 20-mal auf ihn mit einem Kampfmesser ein und töteten ihn.

Als wohnungsloser Mann entsprach Dieter Klaus Klein einem zentralen Feindbild rechter Ideologie. Marginalisierte galten den Tätern in sozialdarwinistischer Manier als minderwertig und damit als legitime Opfer. Zugleich diente die Gewalt der demonstrativen Durchsetzung von Macht im öffentlichen Raum – Widerspruch sollte gebrochen, Angst erzeugt werden.

Trotz dieser klaren Tatkonstellation erkannte das Gericht den rechtsextremen Hintergrund nicht an. Die Koblenzer Jugendstrafkammer verurteilte die beiden Täter aus Sinzig und Bad Breisig zu Jugendstrafen von acht Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten Haft. Obwohl die Täter selbst angaben, aus rechtsextremen Motiven gehandelt zu haben, blieb der menschenfeindliche Charakter der Tat juristisch unbeachtet. Beide Täter wurden später vorzeitig entlassen.

Über Jahre hinweg blieb der Mord weitgehend unsichtbar. Erst ab 2010 begannen antifaschistische Initiativen und Engagierte aus der Region, öffentlich an Dieter Klaus Klein zu erinnern. Sie forderten einen dauerhaften Gedenkort am Tatort im Kurpark. Zunächst errichtete die Stadt Bad Breisig lediglich einen allgemeinen Gedenkstein für „alle Opfer rechter Gewalt“, ohne Dieter Klaus Klein namentlich zu erwähnen.

Nach anhaltendem zivilgesellschaftlichem Druck kam es schließlich zu einem Umdenken. Seit 2021 erinnert eine Gedenkplatte in unmittelbarer Nähe des Tatorts explizit an Dieter Klaus Klein. Die Inschrift lautet:

„Hier wurde Dieter-Klaus Klein am 31.07.1992 Opfer einer neonazistischen Gewalttat. Zur Erinnerung und Mahnung.“

Der lange Kampf um diese klare Benennung zeigt exemplarisch, wie Anerkennung rechter Gewalt nicht selbstverständlich ist. Sie muss erstritten werden – gegen institutionelle Verharmlosung, juristische Entpolitisierung und eine Erinnerungskultur, die lange zögerte, Täter, Tatmotiv und Opfer eindeutig zu benennen.

Am Abend des 24. August 1992 eröffnete der 23-jährige Skinhead Andy Johann H., dem Umfeld der „Deutschen Front Coblenz“ zugehörig, auf dem Koblenzer Zentralplatz das Feuer auf eine Gruppe von Wohnungslosen, Punks und Suchterkrankten. Der 35-jährige wohnungslose Frank Bönisch wurde tödlich getroffen, mehrere weitere Personen schwer verletzt. Der Täter feuerte das gesamte Magazin einer großkalibrigen Pistole ab und wurde noch in derselben Nacht festgenommen.

Trotz eindeutiger Hinweise auf ein rechtes Tatmotiv erklärte die Staatsanwaltschaft früh, es handle sich um eine Einzeltat ohne neonazistischen Hintergrund. Der Täter habe aus allgemeinen Hassgefühlen und persönlicher Frustration gehandelt. Diese Deutung prägte auch die mediale Berichterstattung und isolierte die Tat von der massiven rechten Gewalt der frühen 1990er-Jahre.

Dem widersprachen Betroffene und Angehörige. Sie schilderten, dass der Täter die Gruppe zuvor gezielt beobachtet, mehrfach bedroht und offen seinen Hass auf sozial marginalisierte Menschen geäußert habe. Für sie war klar, dass die Tat Ausdruck menschenfeindlicher und rechter Gewalt war. Diese Perspektiven fanden jedoch weder juristisch noch gesellschaftlich nachhaltige Anerkennung.

Im Strafprozess wurde der Täter wegen Mordes und siebenfachen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt. Zwar stellte das Gericht fest, dass er „aus Hass auf Obdachlose und sozial Randständige“ gehandelt habe, dennoch wird Frank Bönisch bis heute nicht als Todesopfer rechter Gewalt staatlich anerkannt.[3]

Der Fall steht exemplarisch für die Entpolitisierung rechter Gewalt, wenn die Opfer sozial ausgegrenzt sind. Initiativen wie „Kein Vergessen Koblenz“ kämpfen bis heute für eine sichtbare Erinnerung am Tatort.

Für Rheinland-Pfalz liegt noch keine Studie zur rechten Gewalt ab 1945 vor. Aus diesem Grund müssen die folgenden Angaben als erste Schlaglichter verstanden werden, die sicherlich Ungenauigkeiten und Leerstellen aufweisen. Da die Verfassungsschutzberichte von RLP ab 1984 digital verfügbar sind[1], dienen diese Informationen als erste Hinweise auf die rechte Gewaltdynamik in RLP, obgleich hier eine hohe Dunkelziffer sowie oben beschriebene institutionelle Logiken veranschlagt werden müssen.

Von 1984 bis 1987 lässt sich aus den Berichten eine symbolische und punktuelle Gewalt ablesen. Typisch in dieser Phase sind etwa Hakenkreuzschmierereien, antisemitische Flugblätter oder das Auftreten erster Gewaltaktionen durch Skinheads.

Im Zeitraum von 1988 bis 1990 ist eine Zunahme an rechter Gewalt verzeichnet und Skinheads und Neonazis werden als zentrale Gewaltakteure benannt. Zudem gewinnen rechte Parteien wie die DVU an Mitgliedern. Die rechte Szene nutzt die Wiedervereinigung (Nationalismus) sowie den Golfkrieg (Antiamerikanismus, Antisemitismus) zur Mobilisierung.

Die Jahre 1991 bis 1993 zählen zu den gewaltintensivsten der Landesgeschichte. 1991 steigen rechte Übergriffe in RLP laut dem VS-Bericht sprunghaft an. Somit wird das Jahr 1991 aus polizeilicher Perspektive, vor dem Hintergrund der massiven Zunahme „fremdenfeindlicher Straftaten“, als Radikalisierungsjahr und Wendepunkt rechtsextremer Gewalt verhandelt. Bundesweit wurden 2.368 fremdenfeindliche Straftaten und in RLP 135 gezählt. Zudem verzeichnet der Bericht ein hohes Wachstum der neonazistischen Skinhead-Szene. 1992 setzt sich der gewalttätige Trend fort, bei gleichzeitiger Vernetzung der neonazistischen Organisationen.

1993 erreichte auch die antisemitische Gewalt einen Höhepunkt: 36 verzeichnete antisemitische Straftaten, darunter schwere Schändungen jüdischer Friedhöfe – insbesondere auf dem historischen Friedhof in Worms. Diese waren bewusste Angriffe auf jüdische Geschichte, Erinnerung und Existenz.

Nach den Gipfeljahren verzeichnen die Verfassungsschutzberichte 1994 und 1995 einen Rückgang rechter Gewalttaten – ein statistischer Effekt, der jedoch nicht auf eine Entschärfung der Szene hinweist. Vielmehr professionalisierten sich die Strukturen: Nach den anlaufenden staatlichen Repressionen wie den Verboten von NF (1992) und FAP (1995) bildeten sich konspirativ arbeitende Kameradschaften, die subkulturell gefestigter und ideologisch geschlossener auftraten. Rechtsrock-Konzerte, Fanzines und Musikvertriebe wurden zentral für die Infrastruktur, die Szene wanderte zunehmend in Mailbox-Systeme und frühe Internetforen ab. Zudem konstatierte der VS-Bericht von 1995 Hinweise auf erste rechtsterroristische Ansätze.

Die Gewalt verlagerte sich von 1994 bis 1996 stärker in symbolische Formen. Antisemitische Friedhofsschändungen – 1994 zehn Fälle, 1995 fünf – blieben ein massives Problem. Diese Taten waren politische Gewalt in konzentrierter Form: Angriffe auf jüdische Erinnerung, Einschüchterung der Gemeinden und offene neonazistische Botschaften im öffentlichen Raum.

Ab 1997 ist ein erneuter Anstieg rechter Gewalt zu verzeichnen. So kommt es zu brutalen Angriffen bei Volksfesten (1997) und mit zwölf geschändeten jüdischen Friedhöfen (1999) ist ein Höchstwert erreicht. Ebenso ist eine Expansion der Rechtsrockszene zu beobachten, die sich in Konzerten, privaten Feiern und Labelgründungen ausdrückt. Das Jahr 2000 weist einen seit 1992 erneuten Höchststand rechter Gewalttaten auf. Hervorzuheben ist hier der Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Ludwigshafen, bei dem drei Kinder verletzt wurden. Die Täter waren vier Skinheads zwischen 14 und 18 Jahren.

Zwischen 1980 und 2000 erlebte Rheinland-Pfalz eine deutliche Transformation rechter Gewalt: von isolierten Neonazizirkeln über eine subkulturell getragene Eskalation der frühen 1990er hin zu organisierten, konspirativen Kameradschaften der späten 1990er. Parteien wie NPD, REP und DVU lieferten ideologische Bezugspunkte, Gruppen wie NF, FAP und später freie Kameradschaften stellten organisatorische Rahmen, und lokale Skinhead-Szenen bildeten das eigentliche Gewaltmilieu.

Aus diesem organisatorischen Rahmen entwickelten sich dann ab den 2000ern etwa die Chaos Crew 33, die im Raum Wittlich agierte und dort konspirative Konzerte organisierte und Verbindungen zu Combat 18 aufwies. Ebenso entstanden sogenannte Aktionsbüros, die eine Vernetzung und Koordinierung der freien Kameradschaften anstrebten.

Rheinland-Pfalz war damit kein Randgebiet, sondern ein typischer westdeutscher Raum rechter Gewalt – geprägt von Alltagsrassismus, Antisemitismus, jugendkultureller Anschlussfähigkeit und staatlicher Unterschätzung.

Die frühen 1990er Jahre waren in Rheinland-Pfalz für viele Betroffene eine Zeit permanenter Bedrohung. Rechte Gewalt war nicht flächendeckend, aber in bestimmten Städten und jugendkulturellen Milieus so präsent, dass sie den Alltag nachhaltig prägte. Besonders dort, wo rechte Cliquen, Skinheadgruppen oder Neonazis aktiv waren – in Ludwigshafen, Koblenz, Pirmasens, Kaiserslautern, Wittlich, Trier oder dem Westerwald – beschreiben Betroffene ein Klima ständiger Anspannung. Gewalt war nicht Ausnahme, sondern Alltag, flankiert durch behördliche und gesellschaftliche Muster, die rechte Taten verharmlosten.

Für Geflüchtete, Migrant:innen, Jüdinnen und Juden, ebenso wie für linke, antifaschistische und alternative Jugendliche und Punks war es eine Zeit des permanenten Drucks.

Die Betroffenen und Aktivist:innen dieser Zeit berichten vielfach, dass Polizei oder kommunale Verwaltungen die rechte Alltagsgewalt nicht ausreichend wahrgenommen und rechte Strukturen unterschätzt hätten. Antifaschistische, meist subkulturell geprägte Gruppen vor Ort, haben bereits damals erkannt, dass rechte Gewalt in Rheinland-Pfalz kein Randphänomen und keine Aneinanderreihung von „Einzelfällen“ war, sondern ein tief verankertes, generationenübergreifendes Muster. Sie wurde getragen von Neonazismus, einer gewaltaffinen Jugendsubkultur, Alltagsrassismus und staatlicher Entpolitisierung. Zielgruppen rechter Gewalt waren sozial marginalisierte Menschen wie Wohnungslose, Migrant:innen, Punks, Suchterkrankte — genau jene Gruppen, die im rechtsextremen Weltbild abgewertet werden. Staatliche Institutionen entpolitisierten rechte Gewalt systematisch, indem sie kein politisches Motiv erkannten. Zudem berichten die Aktiven von damals, dass gesellschaftliche Solidarität weitgehend ausblieb. Statt Empörung dominierten Verdrängung, Distanzierung und Normalisierung.

Die rechte (alltägliche) Gewalt änderte den Alltag der (potenziell) Betroffenen grundlegend: Begleitung der Kinder zur Schule, Selbstorganisation, Mahnwachen, Proteste – und in manchen Städten die Bildung informeller Selbstschutzgruppen. Auch in Rheinland-Pfalz begannen Initiativen, migrantische sowie antifaschistische, in den frühen 1990ern, kollektiv zu handeln.

Die Perspektiven der Betroffenen blieben lange unsichtbar. Die lang anhaltende Abwehr, die staatliche Ausblendung und der Kampf um Anerkennung der Opfer sind zentrale Punkte einer kaum thematisierten westdeutschen und rheinland-pfälzischen Geschichte.

Besonders auffällig in der Rückschau ist, dass viele derjenigen, die sich den rechten Alltagshegemonien der frühen 1990er Jahre entgegenstellten, aus der Punk- und alternativen Szene(n) kamen. Gerade diese Gruppen wurden jedoch oftmals von Polizei, Verwaltung und Teilen der lokalen Öffentlichkeit als „Asoziale“, „Abschaum“ oder „Unruhestifter“ abgewertet – und nicht ernst genommen. Ihr Engagement gegen rechte Gewalt wurde nicht als demokratischer Selbstschutz wahrgenommen, sondern häufig kriminalisiert. Diese Wahrnehmungslage trug dazu bei, dass rechte Bedrohungen verharmlost und Betroffene allein gelassen wurden.

Für Rheinland-Pfalz ist der Fall Frank Bönisch, der 1992 in Koblenz von einem Neonazi erschossen wurde, besonders zentral. Bis in die Gegenwart wird der Mord von der Landesregierung, wie auch die beiden anderen Morde, nicht als rechter Mord,  anerkannt – ein prägnantes Beispiel für jene von Heike Kleffner beschriebene „Politik der Unsichtbarkeit“.[1] Erst die lokale Initiative „Kein Vergessen Koblenz“[2] setzte eine Auseinandersetzung in Gang, die Sichtbarkeit, Gedenken und öffentlichen Druck erzeugte.[3] Das zeigt exemplarisch, wie sehr die schrittweise Verankerung rechter Gewalt als Teil einer Erinnerungskultur von unten erkämpft wurde: durch Hinterbliebene, solidarische Communities und lokale Aktivist:innen.

Bundesweit setzte erst ab den 2010er-Jahren ein Prozess der nachträglichen Anerkennung rechter Tötungsdelikte ein. Kleffner macht deutlich, dass diese Neubewertungen nicht aus staatlicher Einsicht entstanden, sondern aus dem beharrlichen Druck derjenigen, die gegen das Vergessen ankämpften: Hinterbliebene, Journalist:innen (of Color), Initiativen, Wissenschaftler:innen (of Color) und Betroffenen-Communities. Erst langfristige Recherchen und öffentlicher Protest zwangen Behörden dazu, Betroffenenperspektiven ernst zu nehmen und die bis dahin dominierenden Narrative zu durchbrechen.

Rheinland-Pfalz zählt dabei zu den Bundesländern, die besonders lange an der Nicht-Anerkennung festhalten. Gerade deshalb ist der Fall Bönisch für das Land nicht nur ein Beispiel für rechte Gewalt, sondern auch für die verspätete Anerkennungskultur: wie Erinnerung politisch umkämpft ist – und wie sehr sie von jenen abhängt, die sich weder einschüchtern ließen noch aufgaben.

In den frühen 1990ern agierte die extreme Rechte vor allem auf der Straße: Gewalt, Drohungen, Raumkontrolle und das Gefühl, damit unmittelbare Wirkung zu erzielen, prägten die Szene. Diese Erfahrung der Selbstwirksamkeit wurde weitergegeben, es führte etwa zum NSU, und bildet bis heute ein identitätsstiftendes Fundament rechter Milieus. Das seit letztem Jahr zu beobachtende Aufkommen einer neuen jungen Neonazi-Szene, die sich in Ästhetik, Habitus und Aktionsformen, auf die Gewaltakteure der Baseballschlägerjahre bezieht, illustriert dies, auch wenn die Rückkehr der Baseballschlägerjahre (noch?) übertrieben erscheint.

Denn im Unterschied zu damals, wie viele der Aktiven der 90er berichten, wirken die rechten Milieus heute in einem gesellschaftlichen Klima, das von einer sichtbaren Zunahme rechter Diskurse geprägt ist – von rassistischen Deutungsmustern bis zu Angriffen auf demokratische Institutionen. Rechte Akteur:innen treten selbstbewusster auf, weil sie sich in vielen Debatten als anschlussfähig erleben und medial wie politisch Resonanzpunkte finden.

Die AfD wird hierbei als zentraler Faktor benannt: Sie fungiert als parlamentarischer Arm einer arbeitsteilig agierenden Rechten, zu der Straßenmobilisierungen, Neonazi-Kader, digitale Netzwerke, alternative Medien und subkulturelle Szenen gehören. Anders als in den 1990ern existiert heute eine politische Konstellation, die rechte Deutungen nicht nur normalisiert, sondern ihnen institutionelle Legitimität verschafft und ihnen strategische Tiefe gibt.

Zentral besonders für die sogenannte Neue Rechte ist in diesem Kontext der „Kulturkampf von Rechts“. Strategisch konzentriert sich die „Neue Rechte“ auf die sogenannte Metapolitik. Ihr Ziel ist das Erlangen kultureller Hegemonie durch die Beeinflussung von Eliten und deutungsmächtigen Akteur:innen und somit die Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses nach rechts. Darunter versteht diese ein Vorgehen, den vorpolitischen Raum zu besetzen und so einen Kampf, um Deutungen und Denkweisen zu führen.

Eine zentrale Strategie ist die sogenannte Diskurspiraterie: Dabei wird versucht Begriffe des politischen oder wissenschaftlicher Diskurses neu zu besetzten, sich diese Begriffe anzueignen und eine Bedeutungsverschiebung im Sinne der eigenen Zwecke und politischen Ziele zu erreichen.

Die Umdeutung von Begriffen wie Ideologie, Meinungsfreiheit und Demokratie führt häufig zur Forderung nach „Neutralität“, die an unterschiedlichste Personen und Institutionen herangetragen wird. Ein explizites Neutralitätsgebot existiert im Beamtenrecht: Amtsträger:innen sind in der Ausübung ihres Amtes zur partei­politischen Neutralität verpflichtet und müssen die Chancengleichheit der Parteien wahren. So dürfen staatliche Ressourcen nicht für parteipolitische Zwecke genutzt werden.

In der Debatte wird jedoch häufig – teils bewusst – der Unterschied zwischen partei­politischer Neutralität und einer menschenrechtsorientierten demokratischen Haltung verwischt. Letztere schließt die kritische Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Ideologien wie Rassismus oder Antisemitismus ausdrücklich ein. Beamt:innen etwa sind gerade aufgefordert für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen und sich gegen menschenfeindliche Positionen klar zu bekennen.

Ein anderes Beispiel ist das Zusammenwirken unterschiedlicher rechter Akteur:innen in Kampagnen, wie etwa die gegen den sogenannte NGO-Komplex. Die rechtsalternative Medienplattform „Nius“ beruft sich auf „Stimmen“, die „in den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Schattenstruktur (sehen), die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt“, unterstellt ihnen Wahlkampfunterstützung und wittert parteipolitische Stimmungsmache. Dies wird von rechten Influencern aufgenommen und weiterverbreitet, mit dem Ziel den Diskurs zu beeinflussen.

Gerade dieser Qualitätsunterschied macht die Lage heute für viele Betroffene und Aktivist:innen gefährlicher als in den Baseballschlägerjahren: Gewalt und Hetze sind nicht mehr nur ein außerparlamentarisches Phänomen, sondern finden Rückhalt, Schutz und Verstärkung in Parlamenten, Ausschüssen, Kommunalvertretungen und öffentlichen Debatten. Die extreme Rechte muss ihre Ziele nicht mehr allein durch Straßenmacht verfolgen – sie kann sie über politische Verfahren, juristische Interventionen und mediale Diskursverschiebungen absichern.

Damit entsteht eine Situation, in der neben gewaltförmigen Übergriffen, rechte Hegemonieansprüche weniger spektakulär daherkommen, aber strukturell tiefgreifender wirken können als in den 1990er Jahren.